Wirtschaftliche Beratung
Wann könnt ihr Euch an uns wenden?
- Bei geplanten Betriebsänderungen.
- Bei Entgelt- und Arbeitszeitverhandlungen.
- Bei Personalmaßnahmen und Verhandlungen zum Interessenausgleich und Sozialplan.
- Auf der Suche nach
Beratung von Wirtschaftsausschüssen.
- Auf der Suche nach Beratung bei der jährlichen
Jahresabschlusserläuterung durch den Arbeitgeber.
Euer Nutzen als Betriebsrat?
- Wir wissen, welche wirtschaftlichen Daten Betriebsräte zur Ausübung ihrer Beratungs- und Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen und Personalmaßnahmen brauchen.
- Wir plausibilisieren und analysieren kritisch alle wirtschaftlichen Daten des Unternehmens/Betriebes.
- Als Betriebsräte erhaltet ihr eine fachliche Bewertung und Einschätzung von aus.
- Wir erläutern die wirtschaftliche Situation, damit wir gemeinsam die Risken und Chancen bewerten können.
- Ihr profitiert von unseren langjährigen Erfahrungen im Beratungsprozess und bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern.
Voraussetzungen uns als Beraterin und Sachverständige zu beauftragen:
- Voraussetzung für die Beauftragung eines wirtschaftlichen Beraters oder Sachverständigen ist ein Beschluss des Betriebsratsgremiums gemäß
§ 80 Abs. 3 BetrVG und/oder § 111 BetrVG.
Den Vertrag zur Kostenübernahme regeln wir mit dem Arbeitgeber.
Falls ihr Unterstützung bei der Erstellung einer Beschlussvorlage braucht,
kontaktiert uns einfach.