Wirtschaftliche Beratung

Wirtschaftliche Betriebsratsberatung.

Wirtschaftliche Beratung


Wann könnt ihr Euch an uns wenden?

Euer Nutzen als Betriebsrat?

  • Wir wissen, welche wirtschaftlichen Daten Betriebsräte zur Ausübung ihrer Beratungs- und Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen und Personalmaßnahmen brauchen.
  • Wir plausibilisieren und analysieren kritisch alle wirtschaftlichen Daten des Unternehmens/Betriebes.
  • Als Betriebsräte erhaltet ihr eine fachliche Bewertung und Einschätzung von aus.
  • Wir erläutern die wirtschaftliche Situation, damit wir gemeinsam die Risken und Chancen bewerten können.
  • Ihr profitiert von unseren langjährigen Erfahrungen im Beratungsprozess und bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern.


Voraussetzungen uns als Beraterin und Sachverständige zu beauftragen:

  • Voraussetzung für die Beauftragung eines wirtschaftlichen Beraters oder Sachverständigen ist ein Beschluss des Betriebsratsgremiums gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG und/oder § 111 BetrVG.

    Den Vertrag zur Kostenübernahme regeln wir mit dem Arbeitgeber.

     

    Falls ihr Unterstützung bei der Erstellung einer Beschlussvorlage braucht,
    kontaktiert uns einfach.


Share by: